Die zweite Onlineausgabe
des Informationsblatts
des Vereins Bürger und Polizei
Mit dieser zweiten Onlineausgabe des Vereinsinfoblatts
möchten wir Ihnen Einblicke
in das zurückliegende Jahr 2018 des Vereins geben.
Schon gewusst? - Infoblatt des Vereins Bürger und Polizei e.V. 2019/1
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Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums ist uns, neben der Freude über den festlichen Anlass, eines ganz besonders wichtig: Unsere Berufung ist es, anderen Menschen zu helfen!
Daher haben wir uns zu dieser Online-Aktion entschlossen, um gemeinsam auf das Thema Blutkrebs aufmerksam zu machen. Mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger wollen wir möglichst viele neue potenzielle Stammzellspender:innen motivieren, sich bei der DKMS registrieren zu lassen.
Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann besuchte am 08. August das kriminalpädagogische Projekt „Teen Court“ in Bensheim. Das im Jahr 2005 bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden begonnene und Ende 2008 auf den Landgerichtsbezirk Limburg a. d. Lahn ausgedehnte kriminalpädagogische Jugendprojekt ist seit dem Jahr 2017 auch bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt etabliert und wurde am 08. August an der Heinrich Metzendorf Schule in Bensheim vorgestellt.
Vor den sogenannten Teen Courts verhandeln Jugendliche die Fälle von gleichaltrigen Straftätern. Oft wird eine erzieherische Maßnahme wie eine Entschuldigung beim Opfer oder das Ableisten gemeinnütziger Arbeit verabredet. Damit soll verhindert werden, dass die Täter weiter in die Kriminalität abgleiten.
Kriminalpädagogisches Jugendprojekt „Teen Court“
Der Projektleiter ist Herr Helmut Kohlmann. Der Verein Bürger und Polizei e.V. unterstützt
das Kriminalpädagogisches Jugendprojekt (KJP).
„Teen-Court“ bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Schüler „richten“ über Schüler
Warum dieses Projekt?
Jugendliche Straftäter (Ersttäter) haben die Chance, im Laufe eines Ermittlungsverfahrens in einem Gespräch mit gleichaltrigen Schülern ihre Beweggründe für die Tat, ihre private Situation, ihre individuelle Vorgeschichte, Gefühle, Probleme ind Schule und andare Konflikte darzulegen. Jugendlichen ist die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig. Missbilligende Reaktionen von diesen jungen Leuten erscheinen daher gut geeignet, Jugendliche Täter vom Unrecht ihrer Straftat zu überzeugen und zum Umdenken zu bewegen.
Wer sind die Schülerrichter?
Die Gremiummitglieder kommen aus Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschule und Berufsfachschulen. Sie sind zwischen 14 und 20 Jahren alt. Sie wurden im Vorfeld entsprechend den Anforderungen pädagogisch geschult und auf das Projekt vorbereitet. Sie erfahren viel über die sozialen Verhältnisse und Probleme jugendlicher Straftäter und übernehmen Verantwortung für junge Menschen.
Bedingungen der/des Beschuldigten für die Teilnahme am KJP
Alter: zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre. Es muss ein Geständnis vorliegen. Die Teilnahme erfolgt freiwillig, die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Der/die Beschuldigte muss die erforderlichen Deutchkenntnisse besitzen. Es muss sich um die erste Tat handeln. Es handelt sich um ein kleiners oder mittelschweres Delikt.
Um welche Delikte handelt es sich?
Fahren ohne Fahrerlaubnis. Erschleichen von Leistungen. Diebstahl/Ladendiebstahl. Hausfriedensbruch. Körperverletzung. Nötigung und Bedrohung. Beleidigung. Sachbeschädigung. Computerdelikte.
Der Projektleiter ist Herr Helmut Kohlmann. Der Verein Bürger und Polizei e.V. unterstützt das Kriminalpädagogisches Jugendprojekt (KJP).
Kriminalpädagogisches Jugendprojekt „Teen-Court“
Das in Hessen 2005 bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden begonnene und Ende 2008 auf den Landgerichtsbezirk Limburg ausgedehnte kriminalpädagogische Jugendprojekt „Teen-Court“ wurde an der Heinrich Metzendorf Schule in Bensheim im Rahmen eines Rollenspiels anschaulich vorgestellt. weiter
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